2.1. Anzahlung
Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle sind folgende Anzahlungen zu leisten. 20 % für alle Reisearten. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht kann Ak Travel die Reiseleistungen verweigern und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 3.2. ff. geltend machen.
2.2. Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 21 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Ak Travel die Reiseleistungen verweigern und die Annullierungskosten noch Ziffer 3.2. ff. geltend machen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente noch Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.
2.3. Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 21 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.
2.4. Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes / Deutschen Reisebüroverbandes erheben kann.
2.5. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Verzug tritt nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung ein. Nach Eintritt des Verzugs ist Ak Travel berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr von CHF 15.- oder 10.- € zu erheben, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind. Der Schuldner hat Verzugszinsen von 10% des zur Zahlung fälligen Rechnungsbetrages zu bezahlen.
3.1. Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
3.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Aufschaffung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person CHF 60,- oder 36.- € pro Auftrag, maximal CHF 120,- oder 73.- € als Bearbeitungsgebühr erhoben.
Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Aufschaffungskostenversicherung gedeckt.
3.3. Annullierungskosten
Sagen Sie die Reise vor Reisebeginn ab oder wollen Sie irgendwelche Änderungen
oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 3.2.) folgende Annullierungskosten erhoben:
a.) bis 30. Tag vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
b.) ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
c.) ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
d.) ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
e.) ab 6. bis1 Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
f.) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75 % des Reisepreises.
Der Rücktritt von Gruppenbuchungen (Reisen mit Sonderpreisen, Spezialangebote und gruppenermässigte Buchungen), auch ein Teilstorno, unterliegt besonderen Konditionen und wird wie folgt gestaffelt:
a.) bis 45. Tag vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
b.) ab 44. bis 28.Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
c.) ab 27. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
d.) ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
e.) ab 14. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75% des Reisepreises.
Die Annullierungskosten beinhalten nicht die Kosten für evtl. abgeschlossene Versicherungen. Die Stornogebühren bei Last-Minutes und Aktuelles betragen 80%.
3.4. Stornobedingungen für Greenfee Stornierungen:
a) bei individuellen Greenfee bis 15 Tage vor Reiseantritt keine Gebühren, ab dem 14. Tag bis zum Anreisetag 100% Gebühren
b) bei Gruppen von 6-14 Personen bis 46 Tage vor Reisenantritt keine Gebühren, ab dem 45. Tag bis zum Reiseantritt 100% Gebühren.
c) bei Gruppen über 15 Personen bis 61 Tage vor Reiseantritt keine Gebühren, ab dem 60. Tag bis zum Reiseantritt 100% Gebühren.
Wichtige Anmerkung: Sollten bei Gruppen über 15 Personen die Greenfee für einzelne Teilnehmer storniert werden (aus welchem Grund auch immer) dann gilt die Stornoregelung (5.3, a), vorausgesetzt, die Anzahl der stornierten Teilnehmer überschreitet nicht mehr als 10% der Gruppengrösse. Ansonsten gilt die Regelung wie in 5.3, c) beschrieben. Zur Berechnung der Annulierungskosten ist das Datum des Eintreffens Ihrer schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle massgebend. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
3.5. Annullierungskostenversicherung
Eine obligatorische Annullierungskostenversicherung wird jedem Teilnehmer belastet
(ausgenommen er ist privat gegen Annullierungskosten versichert). Im Annullierungsfall deckt die Versicherung die Annullierungskosten (nicht jedoch die Bearbeitungsgebühren).
3.6 Es bleibt Ihnen unbenommen Ak Travel nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die von Ak Travel geforderte Pauschale.
4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
Ak Travel behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf der Preisliste vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderung.
4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.)
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer) ergeben. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Ak Travel wird die Preiserhöhung bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer genannten Rechte zu.
4.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn. Ak Travel behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transport, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Ak Travel bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Ak Travel orientiert Sie so rasch als möglich über
solche Änderungen und deren Auswirkungen auf die Kosten.
4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden. Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarten Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet, oder
c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenzrückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarten Leistungen zu (die 5-Tage Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben).
5.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen Ak Travel ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Ak Travel Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 3.2. ff. und weitere Schadenersatzforderungen.
5.2. Mindesteilnehmerzahl
Für alle von Ak Travel ausgeschriebenen Rundreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Ak Travel die Reise bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Ihre Rechte richten sich noch Ziffer 4.4. weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
5.3. Höhere Gewalt, Streiks
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können Ak Travel veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie Ak Travel so rasch als möglich. Wird die Reise abgesagt, ist Ak Travel bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser Ersatzreise teil, wird der bereits bezahlte Reisepreis an die Ersatzreise angerechnet, eine allfällige Preisdifferenz wird Ihnen zurückerstattet. Nehmen Sie an der Ersatzreise nicht teil, wird Ihnen der bezahlte Reisepreis sofort rückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. (Zum formellen Vorgehen siehe Ziffer 4.4.)
6.1. Ak Travel behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeugtypen oder Zeiten, usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Ak Travel . bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie Ak Travel nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z. B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden
Person) wird Ihnen die Ak Travel Reiseleitung, die örtliche Ak Travel-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.
8.1. Beanstandungen und Abhilfeverfahren
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Ak Travel Reiseleitung, der örtlichen Ak Travel Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
8.2. Die Reiseleitung, die örtliche Ak Travel-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, dem örtlichen Ak Travel Vertreter oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung der örtlichen Ak Travel-Vertreter oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche
Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.
8.3. Sofern innert der Reise angemessene Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von Ak Travel ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 8.1. und 8.2.) verlangt (zur Höhe dieses Schadenersatzes siehe Ziffer 9).
8.4. Sofern das Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, haben Sie eine Schadenanzeige (P.I.R) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft zu erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld in aufgegebenem Gepäck übernimmt Ak Travel keine Haftung.
8.5. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Ak Travel geltend machen:
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Ak Travel geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich an Ak Travel unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Ak Travel-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10.1. Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des Rückfluges
verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
Ak Travel informiert Sie über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Sie sind jedoch für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Ak Travel bedingt sind. Die Informationen gelten für Bürger der Schweiz, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes oder ID sind. Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes müssen oft andere Bestimmungen beachten. Für sie gibt Ihnen das zuständige Konsulat Auskunft.
12.1. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Ak Travel oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
12.2. Die Adresse des Ombudsmanns lautet:
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Postfach 4601 Olten
Telefon: 062 212 66 60
Fax: 062 212 66 80
13.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Ak Travel ist schweizerisches Recht anwendbar.
13.2. Klagen gegen Ak Travel können nur an seinem Sitz in Zürich angebracht werden.